Ausgabe 34/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 21.08.2014
BFH, Beschl. v. 08.05.2014 - III R 17/13

Anspruch auf Kindergeld für im EU-Ausland beim getrenntlebenden Ehegatten wohnende Kinder

Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Führt die in Art. 60 Abs. 1 der VO Nr. 987/2009 enthaltene Fiktion des gemeinsamen Wohnlandes dazu, dass das in Deutschland vorgesehene Kindergeld an den im Ausland getrenntlebenden Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind wohnt, zu zahlen ist?
  2. Ist für den Fall, dass der im Ausland lebende Elternteil nach Art. 60 Abs. 1 der VO Nr. 987/2009 kindergeldberechtigt sein sollte, der im Inland lebende Elternteil dann doch anspruchsberechtigt, wenn der andere Elternteil keinen Antrag auf Kindergeld gestellt hat, und nach welchem Zeitraum wäre von einer unterbliebenen Antragstellung auszugehen?
BFH, Beschl. v. 08.05.2014 - III R 17/13

Kurzfassung

Der in Deutschland wohnende Kläger ist von seiner früheren Ehefrau, die zusammen mit dem gemeinsamen Kind in Polen lebt, geschieden. Er war zeitweise nichtselbständig beschäftigt und zu anderen Zeiten arbeitslos. Seine Ehefrau war in Polen erwerbstätig, hatte jedoch wegen der nach polnischem Recht bestehenden Einkommensgrenze keinen Anspruch auf polnische Familienleistungen. Der Kläger beantragte in Deutschland Kindergeld für das in Polen lebende Kind. Die Familienkasse lehnte den Antrag ab, weil sie der Ansicht war, dass die Kindesmutter anspruchsberechtigt sei.