Ausgabe 38/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 21.09.2022
EuGH, Urt. v. 01.08.2022 - C-411/20

Anspruch auf Kindergeld für Unionsbürger auch ohne Einkünfte

Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der einem Unionsbürger, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats begründet hat und der wirtschaftlich nicht aktiv ist, weil er in diesem Staat keine Erwerbstätigkeit ausübt, die Gewährung von „Familienleistungen“ i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. j i.V.m. Art. 1 Buchst. z der Verordnung Nr. 883/2004 in den ersten drei Monaten seines Aufenthalts im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verweigert wird, während einem wirtschaftlich nicht aktiven Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats, nachdem dieser gemäß dem Unionsrecht von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, sich in einem anderen Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, diese Leistungen auch in den ersten drei Monaten nach seiner Rückkehr in diesen Mitgliedstaat gewährt werden.

EuGH, Urt. v. 01.08.2022 - C-411/20

Das FG Bremen hatte dem EuGH mit Vorlagebeschluss vom 20.08.2020 - 2 K 99/20 folgendes Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt: