Ausgabe 21/2023
Thema der Woche vom 25.05.2023

Anspruch auf Kindergeld im Inland und Auslegung des Begriffs der „ausreichenden Existenzmittel“

Das FG Düsseldorf hatte über den Kindergeldanspruch einer mit ihren Kindern in Deutschland lebenden portugiesischen Staatsangehörigen zu entscheiden. Streitig war der Anspruch auf Kindergeld von April 2020 bis Mai 2021 für die beiden Töchter. Klägerin war eine Mutter von zwei Töchtern. Tochter A war im August 2015 und Tochter B im April 2019 geboren. Bis in das Jahr 2015 war die Klägerin als Angestellte nichtselbständig tätig. Anschließend war sie nicht mehr erwerbstätig. Der Vater der Kinder ist deutscher Staatsangehöriger. Er wohnt in den Niederlanden und übt eine selbständige Tätigkeit aus. Zu Beginn bezog er in den Niederlanden eine mit dem Kindergeld in Deutschland vergleichbare Leistung für seine beiden Töchter. Die Zahlungen an den Vater wurden zum 01. 04. 2020 eingestellt, weil der Vater bei der "Sociale Verzekeringbank", der Sozialversicherungsanstalt der Niederlande, keine Bereitschaft zur Kooperation zeigte. Miteigentum einer Immobilie und Bezug von Arbeitslosengeld II