Der koordinierte Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes wurde im BStBI I 2017, 902 veröffentlicht. Der koordinierte Erlass wird von Bayern nicht mitgetragen.
Für die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes gilt in Bayern, dass sich jeder Steuerpflichtige auf den koordinierten Ländererlass vom 22.06.2017 berufen kann.
Dem koordinierten Erlass sollen folgende Maßgaben der Besteuerung zugrunde liegen:
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