Nachdem das sog. Reverse-Charge-Verfahren über das
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher
Vorschriften nach dem neuen § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG ab dem 01.07.2010
auf Umsätze aus dem CO2-Emissionshandel (Handel mit Emissionszertifikaten)
ausgeweitet wurde, kam es über das Jahressteuergesetz (
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