Ausgabe 7/2011
Thema der Woche vom 17.02.2011

Anwendungserlass zur erweiterten Umkehr der Steuerschuld

Angesichts des rapide steigenden Umsatzsteuerbetrugsvolumens kommt es nun zunehmend zu einer Ausweitung der Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Umsatzsteuerausfälle treten insbesondere dadurch ein, dass in Risikobranchen die Steuer dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt wird, dieser den Betrag als Vorsteuer abzieht und der leistende Unternehmer die in Rechnung gestellte Steuer nicht ans Finanzamt abführt. Die Behörde konnte in den meisten Fällen wegen Zahlungsunfähigkeit des leistenden Unternehmers den Umsatzsteueranspruch nicht mehr durchsetzen. Dies wird bei einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vermieden.

Nachdem das sog. Reverse-Charge-Verfahren über das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften nach dem neuen § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG ab dem 01.07.2010 auf Umsätze aus dem CO2-Emissionshandel (Handel mit Emissionszertifikaten) ausgeweitet wurde, kam es über das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 ab dem 01.01.2011 in vier weiteren Fällen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, und zwar bei: