Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 26.06.2013 (BGBl I 2013,
Seit dem 01.11.2012 können Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 01.01.2013 abrufen. Der Arbeitgeber hat das ELStAM-Verfahren grundsätzlich für laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31.12.2012 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2012 zufließen, anzuwenden.
Mit Schreiben vom 19.12.2012 - IV C 5 - S 2363/07/0002-03 (BStBl
I 2012,
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|