Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 09.12.2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08), wonach die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer verfassungswidrig war, brachte das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale wieder einen Ansatz der Fahrten ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben und zusätzlich die Möglichkeit, den Aufwand für Fahrkarten und Unfälle zu berücksichtigen.
Das BMF erläutert nun in seinem Anwendungserlass
(BMF-Schreiben v. 31.08.2009 - IV C 5 - S 2351/09/10002) die ab dem
01.01.2007 geltenden Regelungen, womit sowohl das bisherige Einführungsschreiben
(v. 01.12.2006 -
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