Ausgabe 37/2009
Thema der Woche vom 10.09.2009

Anwendungsgrundsätze zur Entfernungspauschale ab 2007

Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 09.12.2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08), wonach die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer verfassungswidrig war, brachte das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale wieder einen Ansatz der Fahrten ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben und zusätzlich die Möglichkeit, den Aufwand für Fahrkarten und Unfälle zu berücksichtigen.

Das BMF erläutert nun in seinem Anwendungserlass (BMF-Schreiben v. 31.08.2009 - IV C 5 - S 2351/09/10002) die ab dem 01.01.2007 geltenden Regelungen, womit sowohl das bisherige Einführungsschreiben (v. 01.12.2006 - IV C 5 - S 2351 - 60/06, BStBl I 2006, 778) als auch die Anweisung zur rückwirkenden Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen (v. 30.12.2008 - IV C 5 - S 2351/08/10005, BStBl I 2009, 28) aufgehoben werden. Lediglich das Schreiben zu den verfahrensrechtlichen Folgerungen ist weiter anzuwenden (BMF v. 23.04.2009 - IV A 3 - S 0338/07/10010-02, BStBl I 2009, 539). Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte des 14-seitigen Schreibens im Überblick.

Grundregeln ab 2007