Ausgabe 51/2019
Gesetzgebung vom 18.12.2019

Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen sowie weitere Änderungen beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 12.12.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen mit kleineren Änderungen beschlossen. Der Bundesrat soll in seiner letzten Sitzung 2019 noch vor Weihnachten zustimmen. Das beschlossene Gesetz enthält darüber hinaus zwei wichtige Änderungen bei Kapitaleinkünften sowie bei der Umsatzsteuer.

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Aufgrund der nun beschlossenen Anzeigepflicht sind Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ab Juli 2020 verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder verkauft haben. Gleichzeitig müssen auch Angaben zum Nutzer der Steuergestaltungen mitgeteilt werden. Die Anzeige muss spätestens innerhalb von 30 Tagen an das Bundeszentralamt erfolgen, nachdem die Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wurde.

Die Änderungen erfolgen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25.05.2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (ABl. L 139 vom 05.06.2018) - sog. "DAC 6".