Mit Schreiben vom 06.10.2009 - IV A 3 - S 0623/09/10001 weist das BMF die Finanzämter an, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben, in denen ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 ı pro Jahr geltend gemacht werden. Dies beinhaltet die beiden gesetzlichen Kürzungen seit 2007:
Grundlegende Voraussetzung für eine Aussetzung der Vollziehung ist, dass gegen die ablehnende Entscheidung des Finanzamtes Einspruch eingelegt wird. Die Aussetzung der Vollziehung lässt sich dann bei den Gewinn- und Überschusseinkünften über verschiedene Optionen erreichen:
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