Nachdem sich das BVerfG vor rund einem halben Jahr mit der Kürzung bei der Entfernungspauschale beschäftigt hatte, wird es sich jetzt mit der gesetzlichen Einschränkung auseinandersetzen müssen, nach der das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden muss. Aus welchen Gründen das FG Münster die Regelung für verfassungswidrig hält, erfahren Sie im Folgenden.
Das FG Münster stuft die Kürzung beim häuslichen
Arbeitszimmer seit 2007 wegen des Verstoßes gegen den allgemeinen
Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise als verfassungswidrig ein
und hat die Frage daher mit Beschluss vom 08.05.2009 - 1 K 2872/08
E dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Bislang ist zu diesem Streitpunkt
lediglich eine Revision unter
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