Ausgabe 22/2009
Thema der Woche vom 28.05.2009

Arbeitszimmer: Verstößt die Einschränkung seit 2007 gegen die Verfassung?

Nachdem sich das BVerfG vor rund einem halben Jahr mit der Kürzung bei der Entfernungspauschale beschäftigt hatte, wird es sich jetzt mit der gesetzlichen Einschränkung auseinandersetzen müssen, nach der das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden muss. Aus welchen Gründen das FG Münster die Regelung für verfassungswidrig hält, erfahren Sie im Folgenden.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz?

Das FG Münster stuft die Kürzung beim häuslichen Arbeitszimmer seit 2007 wegen des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise als verfassungswidrig ein und hat die Frage daher mit Beschluss vom 08.05.2009 - 1 K 2872/08 E dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Bislang ist zu diesem Streitpunkt lediglich eine Revision unter VI R 13/09 beim BFH anhängig (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz v. 17.02.2009 - 3 K 1132/07, dieses hatte eine Verfassungswidrigkeit verneint).