"Ohne Durchsuchungsbeschluss kommen Sie hier nicht rein!" Dies kennt man als bekannten Protest der Bösewichte aus dem Fernsehkrimi gegenüber polizeilichen Maßnahmen. Auch die Vollstreckungsbeamten des Finanzamts benötigen ein solches Dokument. Welche Auswirkungen hat es aber, wenn der Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein aufgehoben wird, insbesondere im Hinblick auf vorgenommene Vollstreckungsmaßnahmen? In einem aktuellen Urteil vom 15.10.2019 (VII R 6/18) hat sich der BFH mit dieser Frage befasst. Das Urteil beleuchtet hierbei verschiedene interessante Aspekte rund um die Vollstreckung von steuerlichen Ansprüchen.
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