Ausgabe 15/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 10.04.2014
FG Münster, Urt. v. 09.01.2014 - 3 K 3794/13 Kg

Aufhebung eines Einspruchsbescheids mangels rechtlichen Gehörs zur Verfristung

Die Ablehnung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung im Einspruchsverfahren wegen verfristeter Einspruchseinlegung ist schon aus formalen Gründen durch das FG aufzuheben, wenn dem Einspruchsführer kein rechtliches Gehör zur Frage der verspäteten Einlegung des Einspruchs gewährt worden ist.

FG Münster, Urt. v. 09.01.2014 - 3 K 3794/13 Kg

Kurzfassung

Im Urteilsfall hatte die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes für die Tochter des Klägers aufgehoben und Kindergeld zurückgefordert. Die Tochter habe ihre Schulausbildung beendet, so dass der Kläger keinen Anspruch auf Kindergeld habe. Mit einem weiteren Bescheid hob die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für die Tochter auch für die Folgemonate auf, weil sie inzwischen verheiratet sei. Der Kläger legte Einspruch ein, den die Familienkasse als unzulässig verwarf. Er sei nicht innerhalb der Einspruchsfrist eingelegt worden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht zu gewähren. Dagegen wandte der Kläger ein, er sei nicht auf die mögliche Fristversäumnis hingewiesen worden. Die unterlassene Anhörung stelle einen Verfahrensmangel dar.