Ausgabe 25/2014
Sonstiges Aktuell vom 19.06.2014
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse v. 29.04.2014 - S 6200

Aufhebung von Verwaltungsanweisungen zur Ausführung des KraftStG

Gemäß § 18a des Finanzverwaltungsgesetzes endet die Verwaltung der Kfz-Steuer durch die Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe zum 30.06.2014.

Aus diesem Grund werden sämtliche Verwaltungsanweisungen zur Ausführung des KraftStG mit Wirkung vom 01.07.2014 aufgehoben.

Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse v. 29.04.2014 - S 6200