FG Düsseldorf, vom 19.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1638/20
Auflöungsverlust, Vertrauensschutz, Bürgschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten, Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Kapitalvermögen
BFH-anhängig seit 20.07.2023 IX R 12/23
DRsp Nr. 2023/61411
Auflöungsverlust, Vertrauensschutz, Bürgschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten, Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Kapitalvermögen
Rechtsfrage:1. Zur Frage des hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall.2. Eröffnet die vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.07.2017 - IX R 36/15, BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208 getroffene Vertrauensschutzregelung beziehungsweise typisierende Weitergeltungsanordnung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zwischen der Berücksichtigung von Forderungsverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) oder als Forderungsverluste nach § 20EStG im Sinne einer "Günstigerprüfung“?