Wird über ein Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet, kann dies auch aus steuerlicher Sicht besondere Folgen haben. Ansprüche des Finanzamts und Verwertungsbestrebungen des Insolvenzverwalters können kollidieren. In einem aktuellen Urteil des BFH ging es um die Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts von Vorsteueransprüchen mit Steueransprüchen im Insolvenzfall. Hier stellte sich die Frage, ob eine Aufrechnung seitens des Finanzamts auch dann möglich ist, wenn die tatsächliche Möglichkeit auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat.
Rechtlicher Rahmen
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