Kurzfassung
Falls ein Unternehmer - wie im Streitfall - einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb i.S.v. § 24 Abs. 1 UStG und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb unterhält, gelten für die Inanspruchnahme eines etwa begehrten - anteiligen - Vorsteuerabzugs nach der Rechtsprechung folgende Grundsätze:
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