Ausgabe 4/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 23.01.2014
BFH, Urt. v. 13.11.2013 - XI R 2/11

Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei einem Land- und Forstwirt mit Durchschnittssatzbesteuerung und Regelbesteuerung

  1. Ein Land- und Forstwirt, der einen - der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden - landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetrieb und daneben als Organträger einen - der Regelbesteuerung unterliegenden - gewerblichen Schweinemastbetrieb unterhält, muss die einzelnen bezogenen Eingangsleistungen und damit die entsprechenden Vorsteuerbeträge in die abziehbaren und die im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung berücksichtigten aufteilen.
  2. Für die dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung entsprechende Zuordnung kommt es nicht darauf an, in welchem Unternehmensteil die bezogenen Eingangsleistungen tatsächlich verwendet werden, sondern allein darauf, ob der Unternehmer mit den bezogenen Eingangsleistungen der Durchschnittssatzbesteuerung oder der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze ausführt.
BFH, Urt. v. 13.11.2013 - XI R 2/11

Kurzfassung

Falls ein Unternehmer - wie im Streitfall - einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb i.S.v. § 24 Abs. 1 UStG und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb unterhält, gelten für die Inanspruchnahme eines etwa begehrten - anteiligen - Vorsteuerabzugs nach der Rechtsprechung folgende Grundsätze: