Ausgabe 44/2015
Thema der Woche vom 27.10.2015
BFH, Urt. v. 08.07.2015 - VI R 46/14

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater

Der BFH hat mit Urteil vom 08.07.2015 (VI R 46/14) zur Abzugsfähigkeit der Kosten eines Arbeitnehmers für eine Feier entschieden, die sowohl einen runden Geburtstag als auch seine Bestellung zum Steuerberater zum Anlass hatte. Die Gäste stammten aus dem privaten Bereich und aus seinem beruflichen Umfeld. Es ging es um die Frage, ob eine gemischt veranlasste Feier vorliegt und die Kosten entsprechend aufgeteilt werden können. Der BFH nennt Abgrenzungskriterien, die herangezogen werden können, um für eine berufliche Mitveranlassung zu argumentieren, und erläutert, welche Voraussetzungen hierzu insbesondere in Bezug auf den Kreis der eingeladenen Personen aus dem beruflichen Umfeld erfüllt sein müssen.

BFH, Urt. v. 08.07.2015 - VI R 46/14

Rechtliche Ausgangslage des Urteils

  • Nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG liegen keine Werbungskosten vor bei Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn der Grund in der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt.
  • Nach der Rechtsprechung des BFH legt § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen fest.

Der Urteilsfall