Bei betrieblichen Veranstaltungen stellt sich oftmals die Frage, welche Kosten in die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers einzubeziehen sind. Nehmen außerdem auch Mitarbeiter von Kunden an der Veranstaltung teil, stellt sich ebenfalls die Frage, wie die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des § 37b Abs. 1 EStG zu ermitteln ist. In einem aktuellen Fall vor dem BFH (
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