Ausgabe 25/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 22.06.2022
LfSt Niedersachsen, Vfg. v. 03.02.2022 - S 2144-310-St 226

Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben

Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation (z.B.: Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) können betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abziehbar sein.

Hierüber ist unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die dafür wesentlichen Prüfkriterien sind,

  • ob die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind,
  • ob den Aufwendungen Verträge zwischen fremden Dritten oder nahestehenden Personen zugrunde liegen,
  • wem die Aufwendungen zufließen (Vorteilseignung) und
  • ob die Aufwendungen nach den betrieblichen Verhältnissen und in Relation zu dem zu erwartenden betrieblichen Nutzen angemessen oder unverhältnismäßig hoch sind.