Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, BT-Drucks. 17/12375) hat am 28.02.2013 erfolgreich den Bundestag durchlaufen, die Beratung im Bundesrat ist für den 22.03.2013 terminiert. Das unter dem Titel "Jahressteuergesetz 2013 light" bekanntgewordene Paket enthält u.a. eine Strategie zur Verhinderung des Steuergestaltungsmodells "Goldfinger", das den negativen Progressionsvorbehalt bei der Ermittlung von ausländischen Einkünften gezielt zur Steuerersparnis ausnutzt.
Aufwendungen für den Erwerb von Umlaufvermögen sollen dem Entwurf zufolge für Zwecke des Progressionsvorbehalts erst zum Zeitpunkt der Veräußerung der Wirtschaftsgüter als Betriebsausgabe abgezogen werden dürfen. Die Änderung soll erstmals für Wirtschaftsgüter anzuwenden sein, die nach dem Tag des Gesetzesbeschlusses angeschafft werden.
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