Ausgabe 48/2021
Gesetzgebung vom 01.12.2021

Ausblick auf die Steuervorhaben der neuen Bundesregierung

Bereits nach den Sondierungsergebnissen der voraussichtlichen neuen Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP war bekannt geworden, dass die neue Bundesregierung keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern wie z.B. die Einkommen-, Unternehmen- oder Mehrwertsteuer nicht erhöhen will (vgl. dazu STX 2021, 692, Gesetzentwurf zum Umsatzsteuerrecht). Nach dem nun vorliegenden Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 sind unter dem Titel "Mehr Fortschritt wagen" insbesondere folgende Änderungen im Steuerrecht zu erwarten:

Lohn- und Einkommensteuer allgemein

  • Die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer (gemeint ist hier wohl die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, max. 600 € pro Jahr) will die Ampel bis zum 31.12.2022 verlängern.
  • Den Sparerpauschbetrag will die Koalition zum 01.01.2023 auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung erhöhen.
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung will die Bundesregierung attraktiver machen, u.a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags (ab 2021 ist dieser bereits auf 1.440 € erhöht und damit vervierfacht worden).
  • Künftig soll sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 € erhöht. Diese neue Grenze würde dann auch steuerlich gelten.

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