Durch Einführung der Abgeltungsteuer zum Veranlagungszeitraum 2009 hat der Gesetzgeber zahlreiche Grundprinzipien des deutschen Einkommensteuerrechts berührt und geändert, so wurde u.a. die Trennung zwischen nicht steuerbaren Wertänderungen am Vermögensstamm und steuerbaren laufenden Erträgen, die im steuerlichen Privatvermögen bis dahin nur in Ausnahmefällen durchbrochen worden war (§ 17, § 23 EStG), aufgehoben. Der BFH beschrieb dies als "einen grundlegenden Systemwechsel hinsichtlich der Besteuerung von Kapitaleinkünften" (BFH, Urt. v. 03.11.2015 - VIII R 37/13, BStBl II 2016,
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