Ausgabe 41/2021
Thema der Woche vom 13.10.2021
BFH, Urt. v. 01.07.2021 - VIII R 28/18

Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Hintergrund

Durch Einführung der Abgeltungsteuer zum Veranlagungszeitraum 2009 hat der Gesetzgeber zahlreiche Grundprinzipien des deutschen Einkommensteuerrechts berührt und geändert, so wurde u.a. die Trennung zwischen nicht steuerbaren Wertänderungen am Vermögensstamm und steuerbaren laufenden Erträgen, die im steuerlichen Privatvermögen bis dahin nur in Ausnahmefällen durchbrochen worden war (§ 17, § 23 EStG), aufgehoben. Der BFH beschrieb dies als "einen grundlegenden Systemwechsel hinsichtlich der Besteuerung von Kapitaleinkünften" (BFH, Urt. v. 03.11.2015 - VIII R 37/13, BStBl II 2016, 273). Steuerbar ist danach (§ 20 Abs. 2 Satz 1 EStG) zunächst der "Gewinn" aus der "Veräußerung" der dort genannten Wirtschaftsgüter des steuerlichen Privatvermögens, in einzelnen Fällen auch der Gewinn aus der "Übertragung" oder "Aufgabe" derartiger Wirtschaftsgüter bzw. "Rechtspositionen" (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG). Durch § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG wird die Steuerbarkeit über die primären Realisationsereignisse hinaus auch auf "Ersatzereignisse" ("Veräußerungssurrogate") ausgedehnt, z.B. die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft.