Ausgabe 1/2014
Körperschaftsteuer Aktuell vom 02.01.2014
OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 11.09.2013 - S 2244 A - 41 - St 215

Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Nach dem BFH-Urteil vom 19.02.2013 - IX R 24/12 (BStBl II 2013, 484) ist ein Steuerbescheid änderbar, wenn bei der Veranlagung zwar die Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto und die Beteiligung i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG bekannt war, nicht jedoch die Höhe der Anschaffungskosten. Da allein der übersteigende Teil des Rückzahlungsbetrags steuerbare Einnahme ist, handelt es sich bei der positiven Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten um eine Tatsache, so dass bei nachträglichem Bekanntwerden der Anschaffungskosten die Änderungsnorm des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO greift.

Die OFD Frankfurt a.M. sah sich aufgrund des BFH-Urteils vom 19.02.2013 (a.a.O.) veranlasst, die Auswirkungen von Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto insgesamt darzustellen und erläuternde Beispiele als Richtlinie vorzugeben. Neben einleitenden Ausführungen zu den Grundsätzen des steuerlichen Einlagekontos und dem Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen bzw. aus § 17 KStG wird auch erläutert, wann Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bedient werden.

Hinweis