Ausgabe 9/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 27.02.2014
FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2013 - 5 K 238/12

Außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG bei Lip-/Lymphödem

Aufwendungen für die ambulant operative Entfernung überstehenden Fettgewebes (Liposuktion) infolge eines Lip-/Lymphödems können als medizinisch indizierte Krankheitskosten zwangsläufig i.S.d. § 33 EStG sein. Der Zwangsläufigkeit steht im konkreten Einzelfall nicht entgegen, dass die gesetzlich krankenversicherte Steuerpflichtige vor der Durchführung der Operation nicht versucht hat, eine Kostenübernahme oder Kostenerstattung durch die Versicherung zu erreichen.

FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2013 - 5 K 238/12

Kurzfassung