Ausgabe 8/2012
Thema der Woche vom 23.02.2012

Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

Der BFH hat sich jüngst in zahlreichen Urteilen zur Abzugsfähigkeit von außergewöhnlichen Belastungen geäußert. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Grundsätze der teilweise geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie ggf. die (Gegen-)Reaktion der Finanzverwaltung bzw. des Gesetzgebers.

Nachweis von Krankheitskosten

Nach der geänderten Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 11.11.2010 - VI R 17/09, BStBl II 2011, 969; VI R 18/09, NV, und VI R 16/09, BStBl II 2011, 966) ist zum Nachweis der Zwangsläufigkeit bestimmter Krankheitskosten, die nicht stets und eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können, nicht unbedingt die Vorlage eines amtsärztlichen Attests notwendig. Eine typisierende Behandlung der Krankheitskosten ist zur Vermeidung eines unzumutbaren Eindringens in die Privatsphäre der Steuerpflichtigen geboten, sofern die Aufwendungen nach den Grundsätzen eines gewissenhaft arbeitenden Arztes sowie nach den Erfahrungen und Erkenntnissen der Heilkunde zur Linderung oder Heilung der Erkrankung vertretbar sind (BFH, Beschl. v. 09.11.2010 - VI B 101/10, NV).