Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH, Beschl. v. 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, und v. 31.08.2021 -
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