Ausgabe 30/2015
Thema der Woche vom 21.07.2015
FG Münster , Urt. v. 29.05.2015 - 4 K 3236/12 E

Ausstand eines Arbeitnehmers ist steuerlich absetzbar

Das FG Münster hat mit Urteil vom 29.05.2015 (4 K 3236/12 E) zur Abzugsfähigkeit von Kosten für eine Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers als Werbungskosten entschieden. Die Kosten entstanden aufgrund der Bewirtung auf einer Veranstaltung für Geschäftskontakte, die der Arbeitnhemer mithilfe einer Mitarbeiterin organisiert hatte. Das FG wendete die vom BFH entwickelten Kriterien zur Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Veranlassung auf den Fall an. Außerdem nahm es Stellung zu einigen Fallbesonderheiten, die durchaus für die Praxis von Relevanz sein können.

FG Münster , Urt. v. 29.05.2015 - 4 K 3236/12 E

Rechtlicher Rahmen des Urteils

  • Nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG liegen keine Werbungskosten vor bei Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn der Grund in der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt.
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit liegen insbesondere dann vor, wenn die Kosten durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind.
  • Zu beachten ist allerdings, dass sich aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen ableiten lässt, die sowohl die Einkünfteerzielung als auch privat veranlasste Teile enthalten (BFH, Urt. v. 21.09.2009 - , BStBl. II 2010, 672).