Ausgabe 51/2013
Einkommensteuer Aktuell vom 19.12.2013
BFH, Urt. v. 23.10.2013 - X R 33/10

Austrittsleistung einer Pensionskasse ist steuerpflichtig und nicht steuerbefreit

  1. Eine Austrittsleistung, die von einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse nach dem 31.12.2004 ausgezahlt wird, ist als "andere Leistung" mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu besteuern.
  2. Die erst durch das AltEinkG begründete Steuerpflicht verstößt weder gegen den Vertrauensschutzgrundsatz noch gegen das Rückwirkungsverbot.
  3. Die Austrittsleistung kann gem. § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 EStG ermäßigt besteuert werden.
BFH, Urt. v. 23.10.2013 - X R 33/10

Kurzfassung