Der unentgeltliche Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft umfasst auch die nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugeteilten neuen Aktien oder GmbH-Anteile. Das hat zur Folge, dass die jungen Gesellschaftsanteile ebenfalls im Rahmen des § 17 EStG berücksichtigt werden, wenn der Erblasser oder Schenker zuvor schon wesentlich an der Gesellschaft beteiligt war (BFH, Urt. v. 25.02.2009 - IX R 26/08). Dieses Urteil wirft auch einen Blick auf die ab dem 01.01.2009 geänderte steuerliche Behandlung von Bezugsrechten bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
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