Der BFH hat entschieden, dass es hinsichtlich der Anwendung eines
Im Streitjahr 2011 hatte der Kläger einen Teil der ihm von seiner amerikanischen Arbeitgeberin Y gewährten nicht handelbaren Stock Options ausgeübt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er seinen Wohnsitz zusammen mit seiner Ehefrau in der Bundesrepublik Deutschland. Streitig waren die steuerlichen Folgen der Ausübung der Option vor dem Hintergrund eines erfolgten Ansässigkeitswechsels.
Der Kläger war bei der Y von Juni 2001 bis zum 15.04.2005 als "President" tätig. Während dieses Zeitraums hatten er und seine Ehefrau ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und in die USA verlagert. Aufgrund seiner Tätigkeit als President hielt er sich im Rahmen von Dienstreisen immer wieder in Deutschland und Drittländern auf, im Übrigen erbrachte er seine Tätigkeit jedoch vor Ort in den USA. Der Gesamtaufenthalt in Deutschland umfasste pro Kalenderjahr jeweils nicht mehr als 60 Tage. Das Gehalt des Klägers ging zu Lasten der Y. Ab Mai 2005 war der Kläger wieder im Inland ansässig.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|