Über die Reform des Ehegattensplittings und des Systems der Familienleistungen - vor allem des Systems aus Kinderfreibetrag und Kindergeld - wird derzeit viel diskutiert. Viele der in der Wissenschaft zu findenden Vorschläge können mit beträchtlichen positiven oder negativen Aufkommensveränderungen der Einkommensteuer verbunden sein.
In ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/13044) auf eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucks. 17/12937) hat sich die Bundesregierung zu den finanziellen Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs geäußert. Die Drucksache enthält Zahlenmaterial, das als Basis weiterer Diskussionen und konkreter Gesetzesinitiativen dienen könnte. So würde z.B. eine völlige Aufgabe des Ehegattensplittings und dessen Ersatz durch eine reine Individualbesteuerung zu Mehrbelastungen bei der Einkommensteuer in Höhe von 19 Mrd. ı und beim Solidaritätszuschlag von 1 Mrd. ı führen. Sollte es neben der Individualbesteuerung von Ehepaaren zu einem Unterhaltsabzug bis 13.085 ı beim höher verdienenden Partner kommen - analog zum heutigen Realsplitting für Geschiedene -, würde dies mit steuerlichen Mehrbelastungen für die Bürger von rund 3,3 Mrd. ı einhergehen.
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