Noch in diesem Jahr sollen zwei Gesetzentwürfe verabschiedet werden, mit denen der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 wirksam werden kann.
Auf Einladung von Bundesfinanzminister Schäuble hatten im Oktober 2014 in Berlin die Bundesrepublik Deutschland und 50 weitere Staaten und Gebiete einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, in dem sie sich zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs verpflichtet haben. Dazu gehören auch Länder wie die Cayman Islands ebenso wie die Kanalinsel Jersey und Liechtenstein. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf über 60 angestiegen, darunter auch die Schweiz. Die vollständige Liste der teilnehmenden Staaten findet sich auf: www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/MCAA-Signatories.pdf.
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich Ende 2014 auf den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch für Kapitaleinkünfte geeinigt und die Amtshilferichtlinie entsprechend geändert (Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU). Die Änderung bedarf aber noch der nationalen Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedstaaten.
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