I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26.01.2022 -
1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller einen Betrag in Höhe von 28.789,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 18.552,38 € seit dem 19.03.2021, aus weiteren 5.596,50 € seit dem 26.09.2021 und aus weiteren 4.640,50 € seit dem 03.09.2022 zu zahlen.
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