FG Düsseldorf, vom 24.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2480/17
Baudenkmal, Erhöhte Absetzung, Ausland, Polen
BFH-anhängig seit 20.02.2023 X R 19/22
DRsp Nr. 2023/61269
Baudenkmal, Erhöhte Absetzung, Ausland, Polen
Rechtsfrage:Stellt die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar (hier: Anwendbarkeit des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein unter Denkmalschutz stehendes und in Polen belegenes Gebäude)?