Ausgabe 24/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 12.06.2014
BFH, Beschl. v. 09.04.2014 - XI B 10/14, NV

Bauleistungen: Sofortige Zahlungsverweigerung wegen Baumängeln

Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 24.10.2013 - V R 31/12) kann Uneinbringlichkeit i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung eintreten.

BFH, Beschl. v. 09.04.2014 - XI B 10/14, NV

Kurzfassung

Die Klägerin bezog Bauleistungen von einem Bauunternehmen. Vereinbart wurde die schlüsselfertige Erstellung eines Bank- und Geschäftshauses zu einem Pauschalpreis. Im Laufe der Bauarbeiten kam es zu Streitigkeiten über Nachträge, Sicherheitsleistungen und den Baufortschritt. Schließlich wurde der Fertigstellungstermin nicht eingehalten. Der Vertragspartner stellte die Arbeiten ein. Die Klägerin kündigte den Bauvertrag und verweigerte die Abnahme. Schließlich verweigerte sie die Zahlung der Schlussrechnung. Einen Vorsteuerabzug machte sie 1999 aus der Schlussrechnung nicht geltend. Im Jahr 2010 kam es in zweiter Instanz zu einem zivilrechtlichen Vergleich. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug im Jahr 2010, da dieser bereits im Jahr 1999 hätte erfolgen müssen.