Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Überlingen vom 29.11.2022 (
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 73.067 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung eines Antrags auf Ablehnung des erstinstanzlichen Richters wegen Besorgnis der Befangenheit.
Die Antragstellerin verlangt von dem Antragsgegner laufenden und rückständigen Trennungsunterhalt.
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