Ausgabe 4/2022
Thema der Woche vom 26.01.2022
BFH, Urt. v. 26.10.2021 - IX R 12/20

Beginn der Haltefrist bei Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

Leitsatz: Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin „automatisch“ (Annahmefiktion) erworben hätte.

BFH, Urt. v. 26.10.2021 - IX R 12/20

Urteilsfall

Die Kläger werden als Eheleute gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Am 21.09.2000 schloss die Klägerin einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück, in welchem das Bundesland X als "Veräußerer", die Klägerin als "Benenner", Herr E als "Erwerber" und zwei weitere Beteiligte bezeichnet waren. Da das Bundesland V gemäß dem Vertrag die Grundstücksteilflächen an insgesamt sechs Erwerber verkaufen wollte und bisher nur der Erwerber E als Käufer feststand, war die Klägerin als Benenner somit verpflichtet, fünf weitere Käufer zu benennen, die einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück erwerben. Die Erwerber verpflichteten sich zur Begründung von Wohnungseigentum sowie zur Errichtung von Einfamilienreihenhäusern. § 2 des Kaufvertrags enthielt dabei folgende Regelung: