Im vorliegenden Fall hat A auf eigenem Grundstück ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Seine Neffen waren Angestellte des Einzelunternehmens. Mit Vertrag vom 08.12.2000 gründeten A und seine Neffen eine GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 75.000 €. Die Neffen zahlten jeweils eine Stammeinlage von 37.150 € und A von 700 €. Die Neffen wurden zu Geschäftsführern bestellt. Am 02.01.2001 veräußerte und übertrug A den Geschäftsbetrieb seines Einzelunternehmens mit den zum Betriebsvermögen gehörenden beweglichen Wirtschaftsgütern an die GmbH. Das Gewerbe wurde namensgleich durch die GmbH weitergeführt. Die Betriebsgrundstücke wurden an die GmbH verpachtet. Sein Einzelunternehmen beschränkte sich nun auf die Verpachtung und A führte dieses als "Betriebsverpachtung im Ganzen" fort.
A errichtete am 27.01.2006 mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Testament, indem sich beide Ehegatten gegenseitig als Erben nach dem Erstverstorbenen einsetzten. Im Rahmen eines Vermächtnisses auf den Tod des A erhielten die Neffen sowohl das Verpachtungsunternehmen als auch jeweils den halben Anteil des A an der GmbH mit der Verpflichtung, der überlebenden Ehefrau eine Versorgungsrente in Höhe von 6.500 € zu zahlen.
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