Grundsätzlich dürfen Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit 20 % der angefallenen Arbeitskosten direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Dabei werden die Steuerermäßigungen je nach Art der Leistung durch drei unterschiedliche Höchstbeträge begrenzt:
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|