Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 mussten geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis zu 150 ı bei Erwerb, Herstellung oder Einlage ab 2008 zwingend sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Kostet das Anlagegut zwischen 150,01 ı und 1.000 ı, schreibt § 6 Abs. 2a EStG eine zwingende Sammelbewertung vor, die über fünf Jahre mit jeweils 20 % gewinnmindernd aufzulösen ist.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(v. 22.12.2009, BGBl I 2009,
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