Ausgabe 38/2010
Thema der Woche vom 23.09.2010

Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen aus Verwaltungssicht

Das BMF hat seine Auffassung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwendungen (gesetzliche und private Rentenversicherungsbeiträge, Rürup-Policen, Krankenversicherungsprämien) und zur Besteuerung von Altersbezügen (Versorgungsbezüge nach § 19 EStG, Renteneinkünfte nach § 22 EStG) aktualisiert und an verschiedene Gesetzesänderungen sowie die BFH-Rechtsprechung angepasst. Das neue Schreiben vom 13.09.2010 (IV C 3 - S 2222/09/10041) umfasst 87 Seiten und ist mit Wirkung zum 01.01.2010 anzuwenden. Soweit die Regelungen das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs betreffen, gelten diese bereits seit dem 01.09.2009. Nachfolgend die wichtigsten Neuregelungen, die für die Praxis relevant sind.

Kapitalgedeckte private Altersversorgung