Das BMF hat seine Auffassung
zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Sonderausgabenabzugs
von Vorsorgeaufwendungen (gesetzliche und private Rentenversicherungsbeiträge,
Rürup-Policen, Krankenversicherungsprämien) und zur Besteuerung
von Altersbezügen (Versorgungsbezüge nach § 19 EStG, Renteneinkünfte nach
§ 22 EStG) aktualisiert und an verschiedene Gesetzesänderungen
sowie die BFH-Rechtsprechung angepasst. Das neue Schreiben vom 13.09.2010
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