Ausgabe 3/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 16.01.2014
FG Saarland, Gerichtsbescheid v. 06.08.2013 - 1 K 1308/12, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VI R 68/13)

Behinderungsgerechter Umbau: Verteilung einer außergewöhnlichen Belastung auf mehrere Veranlagungszeiträume

  1. Die Auswirkungen des Zu- und Abflussprinzips können in besonderen Einzelfällen durch die Anwendung des § 163 AO korrigiert werden. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn eine besonders kostenintensive außergewöhnliche Belastung - etwa der Umbau eines Hauses - zum ganz überwiegenden Teil steuerlich wirkungslos bliebe, könnte sie nicht auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilt werden.
  2. In Anlehnung an die in § 82b EStDV und § 34 Abs. 1 EStG enthaltenen Regelungen erscheint eine Aufwandsverteilung im Fall von Baumaßnahmen auf bis zu fünf Jahre als angemessen.
FG Saarland, Gerichtsbescheid v. 06.08.2013 - 1 K 1308/12, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VI R 68/13)

Kurzfassung