FG Saarland, Gerichtsbescheid
v. 06.08.2013 - 1 K 1308/12, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VI
R 68/13)
Behinderungsgerechter
Umbau: Verteilung einer außergewöhnlichen Belastung auf mehrere
Veranlagungszeiträume
Die Auswirkungen
des Zu- und Abflussprinzips können in besonderen Einzelfällen
durch die Anwendung des § 163AO korrigiert werden. Ein solcher
Ausnahmefall kann vorliegen, wenn eine besonders kostenintensive
außergewöhnliche Belastung - etwa der Umbau eines Hauses - zum
ganz überwiegenden Teil steuerlich wirkungslos bliebe, könnte sie
nicht auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilt werden.
In Anlehnung an die in § 82bEStDV und
§ 34 Abs. 1EStG enthaltenen Regelungen erscheint eine Aufwandsverteilung
im Fall von Baumaßnahmen auf bis zu fünf Jahre als angemessen.
FG Saarland, Gerichtsbescheid
v. 06.08.2013 - 1 K 1308/12, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VI
R 68/13)
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