Das häusliche Arbeitszimmer scheint beim BFH ein Dauerthema zu sein. Kaum hat man das Gefühl, dass langsam doch alle großen Fragen zum Thema geklärt sein müssten, eröffnet sich wieder eine neue Perspektive. Diesmal ging es in einem aktuellen Urteil des BFH vom 09.05.2017 (VIII R 15/15) um die Frage, ob der Höchstbetrag von 1.250 € nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG sich ggf. vervielfacht, wenn ein Steuerpflichtiger mehrere häusliche Arbeitszimmer in verschiedenen Haushalten unterhält.
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