Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch einen äußeren Betriebsvergleich anhand der Richtsätze, die der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zu entnehmen sind, bislang als grundsätzlich "anerkannte Schätzungsmethode" bewertet. Durch die Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass Schätzungsgrundlagen in einem Streitfall von der Finanzbehörde so dargelegt werden müssen, dass ihre Nachprüfung und insbesondere eine Schlüssigkeitsprüfung des zahlenmäßigen Ergebnisses der Schätzung möglich ist. Hierzu müssen sowohl die Kalkulationsgrundlage - und damit auch die spezifischen Daten, auf denen die Schätzung basiert - als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offengelegt werden.
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