Ausgabe 23/2019
Gesetzgebung vom 04.06.2019

Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Kindergeldmissbrauch

Bundestag und Bundesrat sollen noch im Juni 2019 den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschließen (BR-Drucks. 97/19).

Mit dem Gesetz sollen Arbeitnehmer besser gegen illegale Lohnpraktiken und Ausbeutung geschützt werden. Dazu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll verbessert werden. Die personelle Ausstattung der FKS soll deutlich ausgebaut werden.