Ausgabe 34/2019
Gesetzgebung vom 21.08.2019

Bekämpfung von Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer

Neben dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019), über den wir im vorangegangenen Thema der Woche berichtet haben (STX 2019, 498), hat das Bundeskabinett Ende Juli auch einen Entwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Der Entwurf enthält insbesondere Neuregelungen zur lang diskutierten Verschärfung der Besteuerung von sog. Share Deals in der Grunderwerbsteuer.

Im Überblick sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Absenkung der 95-%-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 %,
  • Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften,
  • Verlängerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre,
  • Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen,
  • Verlängerung der Vorbehaltensfrist in § 6 GrEStG auf 15 Jahre,
  • Aufhebung der Begrenzung des Verspätungszuschlags.

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