Das BMF hat den UStAE angepasst und das Einführungsschreiben zu den neuen Beleg- und Buchnachweisen nach §§ 17a, 17c UStDV veröffentlicht (BMF-Schreiben v. 16.09.2013 - IV D 3 - S 7141/13/10001). Kernstück der Neuerungen ist die Gelangensbestätigung. Danach muss der Abnehmer bestätigen, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Grundsätzlich ist der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung damit erst dann geführt, wenn die entsprechende Gelangensbestätigung beim Lieferanten eintrifft.
Belegnachweiserleichterungen sind in § 17a Abs. 3 UStDV geregelt. Vor allem für Versendungsfälle sieht die UStDV alternative Nachweise vor. Das BMF-Schreiben stellt die neuen Nachweisregeln dar, gibt Anwendungsbeispiele und enthält insgesamt sieben Anlagen:
Das BMF-Schreiben enthält zudem detaillierte Erläuterungen zu folgenden alternativen Nachweismethoden: |
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