Ausgabe 39/2013
Thema der Woche vom 26.09.2013

Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Das BMF hat den UStAE angepasst und das Einführungsschreiben zu den neuen Beleg- und Buchnachweisen nach §§ 17a, 17c UStDV veröffentlicht (BMF-Schreiben v. 16.09.2013 - IV D 3 - S 7141/13/10001). Kernstück der Neuerungen ist die Gelangensbestätigung. Danach muss der Abnehmer bestätigen, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Grundsätzlich ist der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung damit erst dann geführt, wenn die entsprechende Gelangensbestätigung beim Lieferanten eintrifft.

Belegnachweiserleichterungen sind in § 17a Abs. 3 UStDV geregelt. Vor allem für Versendungsfälle sieht die UStDV alternative Nachweise vor. Das BMF-Schreiben stellt die neuen Nachweisregeln dar, gibt Anwendungsbeispiele und enthält insgesamt sieben Anlagen:

  • Muster einer Gelangensbestätigung in Deutsch, Englisch und Französisch (Anlagen 1 bis 3),
  • Muster einer Spediteurbescheinigung (Anlage 4) und einer Spediteurversicherung (Anlage 5),
  • Muster einer EMCS-Eingangsmeldung für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Anlage 6),
  • Muster der dritten Ausfertigung des vereinfachten Begleitdokuments bei Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Anlage 7).

Hinweis

Das BMF-Schreiben enthält zudem detaillierte Erläuterungen zu folgenden alternativen Nachweismethoden: