Ausgabe 27/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 03.07.2014
BFH, Urt. v. 05.03.2014 - VIII R 51/12, NV

Belehrung zur elektronischen Klageerhebung nicht zwingend geboten

Die Rechtsmittelbelehrung zur Einspruchsentscheidung ist nicht wegen fehlenden Hinweises auf die Möglichkeit der Klageerhebung auf elektronischem Weg rechtsfehlerhaft.

BFH, Urt. v. 05.03.2014 - VIII R 51/12, NV

Kurzfassung

Streitig war, ob das FG die Klage zu Recht als verfristet beurteilt hat.

Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben des § 356 Abs. 1 AO enthält, nicht "unrichtig" i.S.d. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn sie ergänzend den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt, der für den im Streitfall maßgeblichen Verfahrenszeitraum (2010) bestimmte, dass der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären sei. Ein Verweis auf § 87a AO (elektronische Kommunikation) war insoweit nicht geboten.

Hinweis