BFH anhängig
XI R 22/22
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; AO § 162;
Vorinstanzen:
FG München, vom 01.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2740/19

Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Aufteilung, Sparmenü

BFH-anhängig seit 20.07.2023
XI R 22/22

DRsp Nr. 2023/61412

Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Aufteilung, Sparmenü

Rechtsfrage: Methode der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die dem Regelsteuersatz unterliegenden Bestandteile von sog. Sparmenüs beim Außer-Haus-Verkauf: Ist diese Ermittlung anhand der sog. Food & Paper Methode (Aufteilung nach dem Wareneinkaufspreis) rechtmäßig, weil es sich auch hierbei um eine einfachstmögliche Methode handelt? Oder hat die Aufteilung nach den Einzelverkaufspreisen zu erfolgen und sind dabei Brutto- oder Nettoverkaufspreise zugrunde zu legen?

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; AO § 162;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorinstanz: FG München, vom 01.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2740/19