Aufwendungen eines in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und den USA wegen des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung stellen keine Veräußerungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG dar.
Kurzfassung
Im entschiedenen Fall war der Kläger im Streitjahr 2000
in den USA ansässig und in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig.
Er veräußerte Anteile an einer GmbH. Da der hieraus erzielte Veräußerungsgewinn
auch in den USA versteuert wurde, beantragte er zur Vermeidung dieser
Doppelbesteuerung ein Verständigungsverfahren nach dem
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