Ausgabe 50/2013
Einkommensteuer Aktuell vom 12.12.2013
BFH, Urt. v. 09.10.2013 - IX R 25/12

Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

Aufwendungen eines in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und den USA wegen des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung stellen keine Veräußerungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG dar.

BFH, Urt. v. 09.10.2013 - IX R 25/12

Kurzfassung

Im entschiedenen Fall war der Kläger im Streitjahr 2000 in den USA ansässig und in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Er veräußerte Anteile an einer GmbH. Da der hieraus erzielte Veräußerungsgewinn auch in den USA versteuert wurde, beantragte er zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung ein Verständigungsverfahren nach dem DBA USA. Nach dem Ergebnis dieses Verfahrens wurde Deutschland ein Besteuerungsrecht in Höhe von 60 % an dem Veräußerungsgewinn zuerkannt. Dem Kläger entstanden im Zusammenhang mit dem Verständigungsverfahren Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskosten, die er als Veräußerungskosten geltend machte. Diese wurden vom Finanzamt nicht, wohl aber vom FG anerkannt.